Filme im Unterricht - Urheberrechtsnovelle ab 1.3.2018 in Kraft

Information zum neuen UrhG zum Einsatz von Filmen in Schulen

1.3.2018 Neues Urheberrecht - Filme im Unterricht - Plakat (c) IPAU e.V.
Datum:
Fr. 16. Feb. 2018
Von:
Alexandra Schiffers u. Anno Hamacher, Religionspädagogisch Medienstelle
Ab 1.3.2018 ist durch eine Novelle des UrhG schulischer Unterricht eindeutig öffentlich. Informationen zu Wegen, Filme auch im Unterricht ab März 2018 rechtlich legal und sicher zu nutzen

Als Religionspädagogische Medienstelle des Bistums Aachen informieren wir - insbesondere auch (Religions-)Lehrerinnen und Lehrer - über eine Gesetzesnovelle zum Urheberrechtsgesetz, die ab 1. März 2018 in Kraft tritt. Diese hat insbesondere Auswirkungen auf den Einsatz von Filmen im Unterricht

Nach neuer Rechtslage ist der Unterrichtsrahmen ausdrücklich als öffentlich definiert. Mit den neuen Regelungen sind einige bisherige Unsicherheiten in Interpretation und Umsetzung zukünftig klar geregelt. Im anhängenden Flyer und auf der Website www.filme-im-unterricht.de finden Sie detaillierte Informationen und Wege, wie und wann Sie Filme im Unterricht auch zukünftig legal einsetzen dürfen.

Es gibt eine ganze Reihe nach wie vor legaler Möglichkeiten, Filme/Filmausschnitte im Unterricht zu zeigen. Wir bitten Sie dringend, die freie Nutzung nur in diesem engen, gesetzlichen Rahmen vorzunehmen und die kreative Arbeit der Filmschaffenden und anderer Urheber zu respektieren! Nur so gehen Sie kein unnötiges Risiko beim Filmeinsatz in Schule und Bildungsarbeit ein. Und nur so können gute und aufwändige Filme für den Unterricht produziert werden.


Mit Filmen aus unser Religionspädagogischen Medienstelle sind Sie immer auf der sicheren Seite! Wir beraten Sie immer gerne.

Ihr Team aus der Religionspädagogischen Medienstelle