Organisatorisches / Geschäftsordnung
zur Fort-, Aus- und Weiterbildung

Hier finden Sie Informationen zur Beurlaubung (inkl. Antragsformulare), Anmeldemodalitäten zur Fort-, Aus- und Weiterbildung und Kursgebühren mit Zahlungsmodalitäten, Hinweise zum Datenschutz bzw. zur Verarbeitung Ihrer Daten und Hinweise zur Erlangung der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts.

  • Auszug aus der Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung zwischen dem Land NRW und den (Erz-)Bistümern in NRW vom 22.01.1985 zur Durchführung des Artikels VIII des Vertrages zwischen dem Land NRW und dem Heiligen Stuhl vom 26.03.1984, vgl. BASS 20-53, Nr. 5).
    Den kompletten BASS 20-53 Nr. 5 zur Vereinbarung über die kirchliche Lehrerfortbildung finden Sie unten im PDF-Downloadanhang.

§2

Die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen der Lehrerfort- und -weiterbildung ist für die Lehrer freiwillig. Sie können damit ihre dienstrechtliche Verpflichtung zur Fortbildung erfüllen.

§3

(1) Den Lehrern wird die Teilnahme durch die Gewährung von Sonderurlaub nach der Verordnung über den Sonderurlaub der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht.

(2) Die Entscheidung über die Beurlaubung zur Teilnahme an den kirchlichen Veranstaltungen ist nach den gleichen Maßstäben zu treffen, nach denen die Entscheidung über die Teilnahme an den Veranstaltungen staatlicher Träger erfolgt.

(3) Für den Erwerb einer Fakultas im Fach Katholische Religionslehre kann Sonderurlaub unter Belassung der Dienstbezüge bis zu vier Wochen im Urlaubsjahr erteilt werden.

§4

(1) Für die Gewährung von Dienstunfallschutz an beamtete Lehrkräfte ist § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes maßgebend. Im Übrigen richtet sich der Unfallschutz nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung.

(2) Bei Anwendung des § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes ist zu prüfen, ob die besuchte Fortbildungsveranstaltung im Zusammenhang mit den eigentlichen Dienstaufgaben des Lehrers steht.

  • Beurlaubung

Für die Teilnahme an ganz- und mehrtägigen Veranstaltungen wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Beurlaubung gewährt. Anträge auf Genehmigung von Sonderurlaub sind auf dem Dienstweg an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu richten. Die Beurlaubung sollte so frühzeitig wie möglich unter Hinweis auf den abgedruckten Erlass beantragt werden.

Religionslehrkräften, die an den Veranstaltungen des Katechetischen Instituts teilnehmen, kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten bis zu 5 (bzw. 6), in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10 (bzw. 12) Arbeitstagen Sonderurlaub im Kalenderjahr gewährt werden (vgl. Rd.Erl. d. Kultusministers vom 23.7.1992 – Az.: IB 6.42.4/00.08 Nr. 848/92; §4 SUrlV).

Antrags- und Genehmigungsformular finden Sie im Folgeabschnitt als Download.

  • Aufgrund der o.a. Vereinbarung mit dem Land NRW sind alle Veranstal­tungen in unserem Veranstaltungsverzeichnis als geeignete Maßnahmen der Lehrerfort- und -weiterbildung genehmigt. Einer zusätzlichen Anerkennung einzelner Veranstaltungen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde bedarf es nicht (vgl. RdErl. d. KM v. 28.07.1987, GABl. NW, S. 495).
  • Hier finden Sie die Antragsformulare zur Beurlaubung für Fortbildungen zum 
    Religionsunterricht - Bezirksregierung Düsseldorf:
  • Hier finden Sie die Antragsformulare zur Beurlaubung für Fortbildungen zum 
    Religionsunterricht - Bezirksregierung Köln:
  • Nach jeder Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Dieser Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für die Personalakte wird ausdrücklich vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gewünscht.
  • Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen schriftlich, telefonisch oder per e-Mail rechtzeitig an! Sie erleichtern uns damit die Vorbereitung. Geben Sie bitte stets Ihre Anschrift und Telefonnummer an, damit wir Sie bei eventuellem Veranstaltungsausfall benachrichtigen können.
  • Halbtagesveranstaltungen sind, falls nicht anders vermerkt, kostenfrei.
  • Für die Teilnahme an einer mehrtägigen Veranstaltung wird die im Ausschreibungstext ausgewiesene Gebühr erhoben. Mit dieser Gebühr werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Institut für Lehrerfortbildung oder vom Katechetischen Institut übernommen.
  • Anmeldungen zu Kursen, die das Katechetische Institut in Zusammenarbeit mit dem Institut für Lehrerfortbildung Essen-Werden durchführt, müssen spätestens bis 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich an das Institut für Lehrerfortbildung Essen-Werden oder an das Katechetische Institut Aachen erfolgen. Die Interessierten erhalten eine Eingangsbestätigung und einen vorbereiteten Überweisungsauftrag. Die Kursgebühr ist binnen zwei Wochen nach Zugang der Eingangsbestätigung zu überweisen. Nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang kann eine Anmeldung berücksichtigt werden. Geht die Zahlung nicht oder verspätet ein, so behält sich das Institut für Lehrerfortbildung vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
  • Bei Kursen, die ausschließlich vom Katechetischen Institut ausgerichtet werden, erhalten Sie nach Anmeldung die Eingangsbestätigung mit den Informationen zur Überweisung, damit Sie die Kursgebühr binnen zwei Wochen auf das Konto der Bistumskasse bei der Paxbank Köln, IBAN DE37 3706 0193 1800 1000 42, BIC GENODED1PAX (Betreff: Analyse-Nr.: 21407001, Ktr.: 5540100) überweisen können. Auch hier gilt, dass erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang die Anmeldung berücksichtigt werden kann.
  • Sollten Anmeldungen aus einem zwingenden Grund rückgängig gemacht werden müssen, so wird um sofortige Abmeldung beim Institut für Lehrerfortbildung bzw. beim Katechetischen Institut gebeten. Bei kurzfristigen Abmeldungen werden von Tagungsstätten erhebliche Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Außerdem ist es in diesen Fällen meist nicht mehr möglich, andere Interessierte nachrücken zu lassen.
  • Bei Abmeldungen, die später als 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, sowie bei Fernbleiben von der Veranstaltung verfällt die Kursgebühr. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Die Kursgebühr ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn nicht alle Teilleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Das Institut für Lehrerfortbildung und das Katechetische Institut behalten sich das Recht vor, einzelne Veranstaltungen abzusagen. Die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden umgehend benachrichtigt. Bereits überwiesene Kursgebühren werden zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht.
  • Bei Kursen des Katechetischen Instituts, die über eine längere Zeit in Kursblöcken aufgebaut sind und eine einmalige Gebühr verlangen, gilt die Zahlungsregelung wie bei mehrtägigen Veranstaltungen.
  • Geringe Kostenbeiträge, die für einige Veranstaltungen anfallen (z.B. für das Mittagessen im Rahmen einer Tagesveranstaltung), können während der Tagung bezahlt werden.
  • Bei Supervisionsveranstaltungen gilt für Teilnehmende eine gesonderte Kostenbeteiligung.
  • Kursgebühren und Fahrtkosten können im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Wir empfehlen, die Teilnahmebescheinigung zusammen mit dem Kursprogramm beim Finanzamt vorzulegen.
  • Personenbezogene Daten aus der Anmeldung zu Religionspädagogischen Fortbildungen werden nur zweckgebunden erhoben und verarbeitet, d. h. soweit sie für die Abwicklung und Bewerbung der Religionspädagogischen (Lehrer-)Fortbildung des Katechetischen Instituts notwendig sind. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht. Sie haben als Teilnehmende folgende Rechte: das Recht auf Auskunft (§ 17 KDG), auf Berichtigung von Daten (§ 18 KDG), auf Löschung Ihrer Daten (§ 19 KDG), auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG), auf Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG) und auf Widerspruch (§23 KDG).
  • Verantwortlich handelt Dr. Alexander Schüller, KI Aachen, Eupener Str. 132, 52066 Aachen, Tel. 0241/60004-12, alexander.schueller@bistum-aachen.de.
  • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter für den Bereich des Bistums Aachen:
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  CURACON GmbH
    Am Mittelhafen 14
    48155 Münster
    Tel.: 0251/92208247
    E-Mail: datenschutz@bistum-aachen.de.
  • Grundlegende Informationen zum Datenschutz, die Datenschutzerklärung für das Bistum Aachen, das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG-VDD) finden Sie auf den Internetseiten des Bistums im Impressum bzw. unter folgende Link:
  • Die Verantwortung der Kirche für den Inhalt des katholischen Religionsunterrichts findet u.a. ihren Ausdruck in der kirchlichen Beauftragung der Religionslehrer/-innen. In dieser Beauftragung nimmt der Bischof im Namen der Kirche den Dienst der Religionslehrer/-innen an. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes verleiht er eine vorläufige "Kirchliche Unterrichtserlaubnis"; für die Lehrtätigkeit nach bestandener Zweiter Staatsprüfung erteilt er die "Missio canonica".
    Informationen zu Fragen der Nachqualifizierung für das Fach Katholische Religionslehre finden Sie im KI-Arbeitsbereich "Weiterbildung / Qualifizierung".
  • Konkrete Veranstaltungen finden Sie im aktuellen Jahresprogramm unter dem Bereich Aus- und Weiterbildung bzw. Weiterbildung / Qualifizierung.
  • Anträge auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica richten Sie bitte nur an die:
    Abteilung Erziehung und Schule
    im Bischöflichen Generalvikariat Aachen
    Klosterplatz 7  oder:   Postfach 100 311
    52062 Aachen           52003 Aachen
    Bitte wenden Sie sich dort an:
    Frau Ruth Schloemer, Tel.: 0241/452-489, 
    e-Mail: ruth.schloemer@bistum-aachen.de
    http://erziehungundschule.kibac.de/kirchliche-bevollmaechtigung.