Benutzungsordnung und Datenschutz

Die Katholischen Öffentlichen Büchereien sind verpflichtet, eine Benutzerordnung zu erstellen, mit welcher das Rechtsverhältnis zwischen der KÖB und ihren Nutzer*innen festgelegt wird. Darüber hinaus muss der Umgang mit persönlichen Datet der Nutzer*innen in einer Datenschutzerkärung dokumentiert sein.

Benutzerordnung der Fachstelle

Auch die Mitarbeiter*innen einer KÖB sind dazu verpflichtet datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Verpflichtungserklärung für Büchereimitarbeiter*innen

Urheberrechte

WerWasWannWo (c) Fotolia_65201059_M© Stauke - Fotolia.com

Bei öffentlichen Veranstaltungen, publikumswirksamen Auftritten und Veröffentlichungen in den Sozialen Netzwerken ist unbedingt auf die Urheberrechte zu achten!

Umsatzsteuer

ACHTUNG: der Bundesrat hat am 16.12.2022 der Verlängerung des Jahressteuergesetztes 2022 zugestimmt.

Somit verlängert sich die Übergangsregel des § 2b USTG um 2 Jahre und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 

Weitere Informationen, was die Änderung des Umsatzsteuerrechts für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der Fachstelle.

Förderrichtlinien

Geld (c) Marylene Brito in: Pfarrbriefservice.de

Das Bistum Aachen fördert die Katholischen Öffentlichen Büchereien unter anderem beim Neuerwerb von Einrichtungsgegenständen, dem Medienerwerb, Veranstaltungen und Projekten.

Prüfen Sie vor jeder Investition oder Veranstaltung Ihre Möglichkeiten und nehmen Sie Kontakt mit der Ihrer Fachstelle auf.

fachstelle@bistum-aachen.de