Die Benutzungsordnung der Fachstelle für Büchereiarbeit Aachen
1. Die Fachstelle ist eine Einrichtung des Bistums Aachen und stellt den Büchereien im Bistum Aachen Bücher und andere Medien zum Zweck der Weitergabe an die Lesenden der Büchereien zur Verfügung.
2. Jede Bücherei im Bistum ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu nutzen.
3. Die Benutzung der Fachbibliothek der Fachstelle ist unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen (Onleihe) sowie Ersatz für verlorene Medien werden davon unabhängig erhoben. Versandkosten bei der Rück- oder Weitergabe der Medien/-koffer trägt die ausleihende Bücherei.
4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
1. Die Anmeldung zur Nutzung der Fachstellenbibliothek erfolgt formlos durch einen Anruf, eine Email oder schriftlich, jedoch immer bezogen auf die jeweilige Bücherei. Privatpersonen können sich nicht zur Nutzung der Fachbibliothek anmelden.
2. Durch die Nutzung der Fachbibliothek wird automatisch die Benutzungsordnung und die Anlage zum Datenschutz akzeptiert.
3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Fachstelle Änderungen der Ansprechpartner/innen, ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
1. Die angebotenen Medien können in der Fachbibliothek und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JöschG!
2. Die Vormerkung der Medien/-Koffer wird über den eOPAC der Fachstelle getätigt: s. hier
3. Die Leihfrist beträgt für
4. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
1. Die Anzahl der von einer Bücherei entleihbaren Medien/-koffer wird von der Fachstelle auf 3 begrenzt.
§ 5 Vormerkung
1. Für ausgeliehene Medien/-koffer kann die Fachstelle auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung über den eOPAC entgegennehmen.
2. Die Anzahl der Vormerkungen bei Medienkoffern wird auf 3 begrenzt.
§ 6 Rückgabe
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist per Paketdienst in der Fachstelle zurückzugeben.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist die ausleihende Bücherei schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe und Rück-/Weitergabe sind die Medien von der ausleihende Bücherei auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Fachstelle unverzüglich anzuzeigen. Es ist nicht gewünscht, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
§ 11 Schadenersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Fachstelle. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 14 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 22.05.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Aachen, 22.05.2018
Wie beim Anwendertreffen 2018 besprochen, können Sie hier die Verpflichtungserklärung im Rahmen der Datenschutzverordnung herunterladen.
Verpflichtungserklärung (pdf)
Bitte beachten Sie die Regelungen bei Veranstaltungen.
Die Regelungen zur Nutzung von Musikwerken bei kirchlichen Feiern und Veranstaltungen gelten seit 1.1.2018.
Weiterführende Informationen, Merkblätter und Meldebögen finden Sie hier