Sie sind Lehrerin oder Lehrer an einer Schule im Bereich des Bistums Aachen und wollen sich für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes in ihrer Schulform nachqualifizieren?
Sie können zwischen drei verschiedenen Wegen mit unterschiedlichen Zielen wählen:
Konkrete Termine laufender und neuer Qualifikationskurse finden Sie auch in unserem aktuellen Fortbildungs-Jahresprogramm und natürlich hier auf dieser Seite.
Nach jeder Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Dieser Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für die Personalakte wird ausdrücklich vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gewünscht.
Kursgebühren und Fahrtkosten können im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Wir empfehlen, die Teilnahmebescheinigung zusammen mit dem Kursprogramm beim Finanzamt vorzulegen.
Zugeordnetes Sekretariat:
Susanne Senden,
Tel.: 0241 / 60004-12
Der Qualifikationskurs richtet sich – sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ausschließlich an Lehrkräfte mit einer Anstellung an Haupt- und Förderschulen im Bistum Aachen, an deren Schulen der Religionsunterricht nicht durch Lehrkräfte mit Fakultas abgedeckt werden kann, die den Katholischen Religionsunterricht vorrangig in der eigenen Klasse und in begrenztem Umfang als Fachunterricht in anderen Klassen erteilen wollen, die bisher keine religionspädagogische Ausbildung haben oder ihre frühere Ausbildung auffrischen wollen.
Dieser Kurs findet ab fünf Anmeldungen statt.
Folgende Inhalte werden auf den Kursnachmittagen vorgestellt und reflektiert:
Nach jeder Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Dieser Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für die Personalakte wird ausdrücklich vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW gewünscht.
Kursgebühren und Fahrtkosten können im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Wir empfehlen, die Teilnahmebescheinigung zusammen mit dem Kursprogramm beim Finanzamt vorzulegen.