Lizenzrechtliche Informationen

(c) Jakob Owens auf unsplash.com

Alle bei uns entleihbaren Medien - vor allem Film-Medien - werden für die öffentliche Vorführung (in Schule, Gemeinde- oder Jugendarbeit und Erwachsenenbildung) mit verschiedenen Lizenzmodellen an Sie weiter verliehen. Sie können sicher sein, dass Sie mit bei uns in der Medienstelle entliehenen Medien rechtlich einwandfrei arbeiten können.
Wir verleihen grundsätzlich keine Filmmedien ohne Ö-Rechte (Recht der öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung).

  • Urheberrechte bzw. Vorführrechte (Ö = nicht kommerzielle öffentliche Vorführung) von entliehenen (AV-)Medien bzw. bei Nutzung des KFW-Filmbouquets (siehe Download) müssen anerkannt und beachtet werden. (Kino-) Spielfilme dürfen nicht namentlich, inhaltlich oder bildlich in Plakatierung, Presse oder Internet beworben werden. Grundsätzlich ist gewerbliche Vorführung ausgeschlossen.
  • Die Lizenzrechte für Downloadmedien aus unserem Medienportal sind immer personenbezogen und nicht übertragbar. Downloadfilme dürfen Sie nur in Ihrer eigenen kirchlichen Bildungsarbeit (Schule, Gemeinde, Erwachsenenbildung) innerhalb der Grenzen des Bistums Aachen öffentlich vorführen. Für auf Trägermedien und Rechnern des Nutzers/ der Nutzerin gespeicherte Dateien gilt nur die Laufzeit der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.
  • Bei der Entleihe von Büchern und Kleinmedien (Dias, Folien etc.) verbleiben Urheber- und Abbildungsrechte beim jeweiligen Lizenzgeber bzw. Urheber/Autor.

Bewerbung von (Kino-) Spielfilmen

(Kino-) Spielfilme dürfen nicht namentlich, inhaltlich oder bildlich in Plakatierung, Presse oder Internet beworben werden. Grundsätzlich ist gewerbliche Vorführung ausgeschlossen. 

Einige Informationen hat das KFW (Katholische Filmwerk) in einem PDF-Flyer zusammengestellt.