Alle bei uns entleihbaren Medien - vor allem Film-Medien - werden für die öffentliche Vorführung (in Schule, Gemeinde- oder Jugendarbeit und Erwachsenenbildung) mit verschiedenen Lizenzmodellen an Sie weiter verliehen. Sie können sicher sein, dass Sie mit bei uns in der Medienstelle entliehenen Medien rechtlich einwandfrei arbeiten können.
Wir verleihen grundsätzlich keine Filmmedien ohne Ö-Rechte (Recht der öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung).
(Kino-) Spielfilme dürfen nicht namentlich, inhaltlich oder bildlich in Plakatierung, Presse oder Internet beworben werden. Grundsätzlich ist gewerbliche Vorführung ausgeschlossen.
Einige Informationen hat das KFW (Katholische Filmwerk) in einem PDF-Flyer zusammengestellt.