Seit dem 1. Januar 2025 sind die vom Bischof eingerichteten 44 Pastoralen Räume in Kraft getreten. Sie dienen zur Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge und zur Ermöglichung lebendiger Orte von Kirche im Sinne der Pastoralstrategie.
Was bedeutet das für unsere KÖB?
Sind wir automatisch ein "Ort von Kirche"? Müssen wir einen Antrag stellen? Wer ist unsere Ansprechpartner*in? Was tun, wenn es in einem Pastoralen Raum mehrere KÖBs gibt? Wie können wir unsere wichtige und gute Arbeit bestmöglich in den Gremien präsentieren?
Pastorale Räume
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: