Die Katholischen Öffentlichen Büchereien sind verpflichtet, eine Benutzerordnung zu erstellen, mit welcher das Rechtsverhältnis zwischen der KÖB und ihren Nutzer*innen festgelegt wird. Darüber hinaus muss der Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer*innen in einer Datenschutzerkärung dokumentiert sein.
Benutzerordnung der Fachstelle
Auch die Mitarbeiter*innen einer KÖB sind dazu verpflichtet datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, publikumswirksamen Auftritten und Veröffentlichungen in den Sozialen Netzwerken ist unbedingt auf die Urheberrechte zu achten!
Das Bistum Aachen fördert die Katholischen Öffentlichen Büchereien unter anderem beim Neuerwerb von Einrichtungsgegenständen, dem Medienerwerb, Veranstaltungen und Projekten.
Prüfen Sie vor jeder Investition oder Veranstaltung Ihre Möglichkeiten und nehmen Sie Kontakt mit der Ihrer Fachstelle auf.